Das bayerische Kabinett hatte am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten.

Hier die Regelungen auf einen Blick:

  • Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet),
  • Keine Zuschauer (2G erlaubt, aber nicht prüfbar)
  • Schützenstüberl:
    • Weiterhin geschlossen, Gaststätte nutzen
  • Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am Schießstand (Renovierung etc.) gilt 2G, speziell für Ehrenamtsinhaber in Ausübung ihrer Ehrenamtsfunktion 3G.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise.
  • Folgende Tests sind bei Testerfordernissen zulässig: PCR [48h Stunden], PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung [24h Stunden] oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).
    • Selbsttest vor Ort:
      • Geschlossener Test muss mitgebracht werden.
      • Öffnung und Durchführung des Tests vor den Augen der Aufsicht.

Quelle: https://bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Als Geimpft / Genesen zählt:

Die letzte Impfung muss:
– Geimpft: 9 Monate
– Genesen: 3 Monate!! (Stand 21.02.2022)
her sein